of the Creative BITS OG
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die CB im Rahmen eines Wartungs- und Projektvertrages wie auch eines Produktverkaufes durchführt. Auf jede gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber (im Weiteren AG genannt) und CB finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung, außer deren Anwendung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die jeweils gültigen AGB von CB sind auf deren Homepage (www.creativeBITS.com) ersichtlich.
Einkaufsbedingungen des AG werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsverbindung hiermit ausgeschlossen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG sind ungültig, selbst dann, wenn CB diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Der Gegenstand und Umfang der Leistungen sind im jeweiligen Angebot und/oder Vertrag geregelt.
Nicht gedeckte Leistungen sind:
• Leistungen die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind.
• Die Beseitigung von durch den AG oder Dritte verursachten Fehlern, die nicht im direkten Zusammenhang mit der von CB erstellten bzw. gelieferten Software stehen.
• Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den AG oder Anwender entstehen.
• Datenkonvertierungen, Wiederherstellungen von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen.
• Leistungen, die aufgrund von Einflüssen höherer Gewalt notwendig werden.
Der AG ist berechtigt, die Erbringung der oben genannten Leistungen im Rahmen von zusätzlichen Vereinbarungen mit CB zu regeln.
Änderungen und/oder Erweiterungen des Leistungsumfanges sind einvernehmlich zu treffen und bedürfen der Schriftform. Allenfalls damit verbundene Mehraufwendungen bei CB sind separat zu beauftragen.
Angebote von CB sind 30 Tage gültig. Für Warenpreise, seien sie einzeln ausgewiesen oder in Gesamtpauschalen integriert, gelten die Angebote allerdings höchstens bis zum Eintreten einer Preisänderung durch den Hersteller und/oder Vorlieferanten.
Angebote werden mit Ausstellung einer Auftragsbestätigung durch CB rechtsverbindlich. Offensichtliche und/oder nachvollziehbare Irrtümer sind vorbehalten.
Alle Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von CB firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der schriftlichen Vereinbarung angegebenen Umfang. Allfällige Erklärungen von Mitarbeitern von CB bzw. von ihr sonst beschäftigten Dritte sind für CB nur verbindlich, wenn sie von einem vertretungsbefugten Organ von CB ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
Der AG verpflichtet sich, die organisatorischen Randbedingungen im Sinne der effizienten Erfüllung und des raschen Fortgangs des Auftragsgegenstands bestmöglich zu gestalten.
Der AG verpflichtet sich, CB stets von allen Umständen und Vorgängen, die für die Vertragserfüllung von Bedeutung sind oder sein könnten in Kenntnis zu setzen, insbesondere umfassend über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungs- und Dienstleistungen – auch auf anderen Fachgebieten.
Der AG stellt sicher, dass CB auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung der vertraglichen Leistung notwendigen Informationen, z.B. Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.
Die zur Vertragserfüllung notwendigen Ressourcen, z.B. Versorgungsstrom, Arbeitsplätze vor Ort, werden CB vom AG kostenlos für die notwendige Dauer zur Verfügung gestellt.
Die zur Vertragserfüllung notwendige Hardware, Kommunikationseinrichtungen, Datenträger, Basisprogramme etc. werden CB vom AG ebenfalls zur kostenlosen Nutzung auf die notwendige Dauer der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt.
Der AG wird zur Erfüllung seiner Verpflichtungen einen berechtigten, fachlich kompetenten Ansprechpartner benennen, der für alle Belange von CB zur Verfügung steht und dessen Auskünfte im Rahmen der Vertragserfüllung für den AG bindend sind.
Der AG sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die gesetzlich vorgesehene und ggf. eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Auftragstätigkeiten von diesen informiert werden.
CB ist selbstverständlich bestrebt, die vereinbarten Fristen, Termine und Liefertermine möglichst genau einzuhalten. Die angestrebten Liefertermine können jedoch nur dann eingehalten werden, wenn der AG zu den von CB angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von CB zu vertreten und können nicht zum Verzug der CB führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der AG.
CB ist stets berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Kann CB und/oder seine Subauftragnehmer durch Streik, Naturereignisse, Krieg oder sonstige Fälle höherer Gewalt ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, verlängern sich die vereinbarten Liefertermine entsprechend. Die auf Grund von höherer Gewalt verursachten Leistungen werden separat verrechnet. Dasselbe gilt für Leistungen, die außerhalb des Auftragsgegenstandes liegen.
Bei der Neuentwicklung von Software für den AG, kann es aufgrund von schwer abschätzbaren Prozessen und technologischen Gründen zum Verzug der CB kommen. Dieser mögliche Verzug berechtigt den AG nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu anders gearteten Maßnahmen gegenüber CB, ausser dies ist explizit im Vertrag vereinbart.
CB hat Anspruch auf Bezahlung des jeweils vereinbarten Entgeltes durch den AG. CB ist stets zu Teilabrechnungen berechtigt.
CB wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. CB ist berechtigt, dem AG Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln und der AG erklärt sich mit der Zusendung von solchen Rechnungen ausdrücklich einverstanden.
Die Abrechnung der Entgelte erfolgt zeitbezogen nach tatsächlichem Aufwand über definierte Stundensätze gemäß Einzelvereinbarung. Im Einzelfall können auch pauschale Abgeltungen vereinbart werden. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer.
Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum netto spesenfrei. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 10%-Punkten über dem Einmonats-EURIBOR p.a., Mahnkosten von Euro 10,- pro erfolgter Mahnung, sowie die Übernahme aller weiteren eventuell anfallenden Inkassokosten als vereinbart. Weiters ist CB bei Zahlungsverzug von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit, bzw. ist CB berechtigt, nach freiem Ermessen Vorauszahlung für weitere Leistungen zu verlangen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche durch CB bleibt in all diesen Fällen unberührt.
Sämtliche von CB gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in dessen Eigentum.
Der AG ist nicht berechtigt, Zahlungen aus welchem Grund auch immer zurückzuhalten und/oder gegen diese aufzurechnen.
Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die auf Seiten des AG liegen, oder aufgrund einer berechtigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch CB, so behält CB den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Entgelts. Bereits von CB getätigte Auslagen, z.B. für den Ankauf von Waren, werden auf keinen Fall und auch nicht teilweise in Abzug gebracht.
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des Entgelts vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der Verbraucherpreisindex 2005, der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbart wird, oder ein an seine Stelle tretender Index. Basis ist der Indexwert für den Monat des Vertragsabschlusses. Schwankungen der Indexzahlen nach unten sind unbeachtlich. Schwankungen der Indexzahlen nach oben bis einschließlich 5 Prozentpunkte bleiben unberücksichtigt. Beim ersten Überschreiten des Spielraumes nach oben ist jedoch ab einschließlich dieses Monats die gesamte Wertänderung in Anschlag zu bringen, wobei die erste außerhalb des Spielraumes gelegene Indexzahl die Basis sowohl für die Neufestsetzung des Entgeltes als auch des neuen Spielraumes zu bilden hat.
Für Fahrtstrecken wird die gesamte Fahrtzeit zum jeweils gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt.
Für Fahrtstrecken wird zusätzlich das jeweils gültige amtliche Kilometergeld, bei Anreise mit der Bahn eine Platzkarte 1. Klasse Business-Abteil und bei allen anderen Anreisevarianten die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Allfällige im Zusammenhang mit Reisen anfallende Nächtigungskosten und Spesen werden in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten und Spesen in Rechnung gestellt.
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung, sowohl aller Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei, welche dieser aufgrund der wechselseitigen Geschäftsbeziehung bekannt werden, als auch des Inhaltes jeglicher Vereinbarungen gegenüber sämtlichen Personen, welche nicht berufsrechtlich zur Geheimhaltung verpflichtet sind, insbesondere gegenüber direkten Mitbewerbern einer der Vertragsparteien und deren Arbeitnehmern. Im Zweifel gilt eine Information als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Vertragsende.
Der AG verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung des letzten Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich CB zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient (hat). Der AG wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungs- und Dienstleistungen beauftragen, die auch CB anbietet. Insbesondere wird der AG weder von CB zur Erbringung der Beratungs- und Dienstleitungen, sowie in der Entwicklung eingesetzte Mitarbeiter selbst noch über Dritte abwerben. Für jeden Fall des Zuwiderhandelns verpflichtet sich der AG CB eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, das der betreffende Mitarbeiter zuletzt von CB bezogen hat, zu bezahlen, mindestens jedoch das zwölffache des monatlichen Kollektivvertragsgehaltes eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistung in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2).
Personenbezogene Daten werden weder unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörendem Zweck verarbeitet, noch bekannt gegeben, zugänglich gemacht oder sonst genutzt. Diese, auf dem Datenschutzgesetz beruhende Verpflichtung, besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit im Rahmen von Aufträgen fort.
CB wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich von CB erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.
CB verpflichtet sich und insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
CB ist nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der vom AG in Auftrag gegebenen Datenverarbeitung im Sinne datenschutzrechtlicher Vorschriften zur prüfen. Die Zulässigkeit der Überlassung personenbezogener Daten an CB sowie der Verarbeitung solcher Daten durch CB ist vom AG sicherzustellen. Der AG hat CB in allen Fällen schadlos zu halten, in welchen CB von Dritten, insbesondere Behörden, aufgrund von Verstößen gegen das Datenschutzgesetz in Anspruch genommen wird.
CB ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die an den Standorten von CB gespeicherten Daten und Informationen des AG gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. CB ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu beschaffen.
Mit Abschluss jedes Vertrags erteilt der AG seine Zustimmung, dass die Daten aus diesem Geschäftsfall auch an Unterauftragnehmer, welche bei der Abwicklung dieses Auftrages eingebunden werden, übermittelt werden dürfen.
Die Urheberrechte an den von CB und seinen Mitarbeitern wie auch beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Beschreibungen, Bänder, Kartendecks, Listen, Programmdokumentationen, etc.) verbleiben bei CB. Sie dürfen vom AG ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden und auch nur für die Dauer des entsprechenden Vertrages. Der AG ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der CB zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von CB – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
Der Verstoß des AG gegen diese Bestimmungen berechtigt CB zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
Alle Rechte an den vereinbarten Leistungen stehen CB bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der AG erhält lediglich eine nichtausschließliche Werknutzungsbewilligung auf Nutzungsdauer. Eine Verbreitung durch den AG ist gemäß Urheberrecht ausgeschlossen.
CB stellt sicher, daß die zur Nutzung überlassen Leistungen nicht mit Rechten Dritter belastet sind. CB hält den AG von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Rechten Dritter an den überlassenen Leistungen schad- und klaglos. Der AG stellt CB und ihre Erfüllungsgehilfen von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die aufgrund einer unberechtigten Übergabe von Materialien durch den AG zur Vertragerfüllung entstehen.
Bei Auftragsentwicklung bzw. Beratung auf Stundenbasis gehen die Rechte sowie der Quellcode nur nach besonderer Vereinbarung und nach vollständiger Bezahlung der bis zu dem jeweiligen Arbeitsschritt angefallenen Kosten an den AG über. Ansonsten verbleiben der Quellcode und die Urheberrechte bei CB. Es wird CB aber in jedem Fall eingeräumt, allgemein zu verwendende Teile der für den AG entwickelten Software oder Dienstleistung für andere Zwecke wieder zu verwenden oder zu modifizieren.
CB ist bestrebt, dass bei sämtlichen Tätigkeiten, speziell bei der Erstellung von Software, mit angemessener Sorgfalt vorgegangen wird. CB leistet nicht Gewähr für einen ununterbrochenen oder störungsfreien Zugang zu erstellten Systemen (Applikationen, Datenbanken, Vorgehensweisen, …) oder den ununterbrochenen und störungsfreien Betrieb von erstellten Systemen (Applikationen, Datenbanken, Vorgehensweisen, …). Die Gewährleistung ist beschränkt auf die Behebung von Fehlern im Datenbestand oder Fehlern im Softwaresystem und zügige Behebung von Störungen. Der AG hat unverzüglich CB per E-Mail ihm erkennbare falsche, fehlerhafte oder unvollständige Funktionen der Software zu melden. CB wird sich bemühen, einen reproduzierbaren Mangel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.
CB leistet nicht Gewähr für
• die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der Software.
• die ununterbrochene Nutzung (z.B. Abfragemöglichkeit) der Software und Datenbanken
• ausdrücklich als "Vorversion" bezeichnete Versionen sowie nicht für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel, anormale Betriebsbedingungen, oder einen technisch unzulänglichen Internet-Zugang zurückzuführen sind. CB haftet nicht für Fehler oder Schäden, die auf Fehler im Betriebssystem oder in Entwicklungs-Tools zurückzuführen sind.
Die Gewährleistungsregelung in diesem Vertrag ist abschließend. CB übernimmt für die gelieferte Software keine weitere Gewährleistung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich einer Gewährleistung für die Eignung der Software für einen bestimmten Zweck. Die hier enthaltene Gewährleistung und die darunter geregelte Schadenersatzpflicht von CB steht anstelle jeder Haftung oder Verpflichtung von CB für Mängel oder Schäden aller Art, einschließlich Mangelfolgeschäden, welche aufgrund oder im Zusammenhang mit der Benutzung der Software entstehen.
CB haftet nicht für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung (Abfrage) der Software und der Verwendung der Abfrageergebnisse oder einer eventuellen vorübergehenden Nichtverfügbarkeit des Zuganges zur Software.
CB ist berechtigt, den Gewährleistungsbehelf frei zu wählen und der AG hat stets den Nachweis zu erbringen, dass die Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war.
CB haftet dem AG grundsätzlich nur bei grob fahrlässigem bzw. vorsätzlichem Verhalten, und zwar bis zu einer Höhe von 5% der bereits abgegoltenen Leistungen von CB gegenüber dem AG des aktuellen Geschäftsjahres, maximal jedoch EUR 10.000,- (in Worten: Euro zehntausend). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von CB beigezogene Dritte zurückgehen. Der AG hat jeweils den Beweis zur erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von CB zurückzuführen ist.
Schadenersatzansprüche des AG können nur innerhalb von sechs Monaten, ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis geltend gemacht werden.
Darüber hinausgehende Ansprüche, z.B. unmittelbare und/oder mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn u. dgl., sind ausgeschlossen.
Sofern CB das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt CB diese Ansprüche an den AG ab. Der AG wird sich in diesem Fall zunächst ausschließlich an diese Dritten halten.
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler durch CB verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Ein Storno von Warenbestellungen ist nur dann möglich, wenn auch der Vorlieferant von CB ein Storno akzeptiert. Ist der Grund des Stornos nicht von CB zu vertreten, wird eine Stornogebühr verrechnet. Voraussetzung für ein Storno und eine Rücknahme sind die ungeöffnete Originalverpackung, sowie dass es sich um keine kundenspezifischen Lizenzen und/oder Produkte handelt.
Die Teilnahme an Veranstaltungen, z.B. Workshops, Aus- und Weiterbildung, Coaching, und dgl. erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Um den Lernerfolg und die Sicherheit der Gruppe und Einzelner bei Veranstaltungen sicher zu stellen, behält sich CB ausdrücklich vor, Teilnehmer/Teilnehmerinnen jederzeit auch ohne Angabe von Gründen von Veranstaltungen auszuschließen. In diesem Fall sowie bei frühzeitigem Ausscheiden aus einer Veranstaltung auf Wunsch des Teilnehmers/der Teilnehmerin entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kurskosten oder sonstiger Kosten oder Spesen (siehe vorheriger Absatz).
Veranstaltungen können abgesagt bzw. verschoben bzw. Referenten und Veranstaltungsort geändert werden. Nur für den Fall, dass eine Veranstaltung endgültig abgesagt, d.h. nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird, werden die Kosten, soweit diese bereits bezahlt wurden, rückerstattet. Sonstige Ansprüche sind sowohl im Falle einer Verschiebung als auch bei einer endgültigen Absage ausgeschlossen.
Ansprüche bezüglich eines bestimmten Ablaufs oder bestimmter Inhalte von Veranstaltungen bestehen nicht.
Der AG erklärt sich einverstanden, in der Werbung von CB, z.B. auf seinen Referenzlisten aufzuscheinen.
Sämtliche Streitigkeiten werden durch Gerichte in Linz entschieden. Schiedssprache ist Deutsch.
CB ist berechtigt, seine Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, wobei die AGB in gleichem Umfang dann auch für diese gelten.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die unwirksame wird automatisch durch eine wirksame Bestimmung die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, ersetzt.
Änderungen des Vertrages und/oder der AGB bedürfen der Schriftform: ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Im Falle von Widersprüchlichkeiten zwischen der deutschen Fassung der AGB und einer anderen Sprachfassung, geht die deutsche Fassung vor.
Auf sämtliche Verträge zwischen dem AG und CB, inkl. der AGB ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Sitz von CB.